Nadjas Pfotentreff

Dein Gassi-Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Februar 2025

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Nadjas Pfotentreff und den Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistungen von Nadjas Pfotentreff abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart werden.


1.2 Erstgespräch

Vor jedem Abschluss eines Vertrages über die Betreuung in Form eines Dogwalking Service eines oder mehrerer Hunde findet ein Kennenlernen mit dem Halter, dem Hund und mir, Nadja Stuckert, statt. Das Erstgespräch ist für den Halter kostenlos. Es dient dazu festzustellen, ob der Dogwalking Service für alle Parteien in Frage kommt.


1.3 Vertragsabschluss

Sind sich alle Parteien über die Inanspruchnahme des Dogwalking Service für einen oder mehrere Hunde einig, wird ein Betreuungsvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen. Der Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift, die in diesem Vertrag erwähnten Vereinbarungen über die Leistung von Nadjas Pfotentreff, die Pflichten des Hundehalters, die Kenntnisnahme der AGB, sowie der Datenschutzgrundverordnung.


2. Vertragsbedingungen

2.1 Allgemeines

Der Hundehalter wird unmissverständlich darauf hingewiesen, wenn er sich für einen Gruppenwalk entschieden hat, dass sein Hund mit mehreren anderen Hunden zusammen geführt wird. Bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden ist es artbedingt möglich, dass diese durch einen Rangordnugskampf Verletzungen davontragen können. Um dieses Risiko zu minimieren, garantiert der Hundehalter hiermit, dass sein(e) zu betreuender / betreuenden Hund(e) sozialverträglich mit Artgenossen und weder agressiv noch bissig ist / sind. Sollte der Hund verhaltensauffällig sein, ohne dass der Hundehalter Nadjas Pfotentreff darüber informiert hat, wird das Tier mit sofortiger Wirkung von der Betreuung ausgeschlossen. Gegebenenfalls sind Begleitpapiere (Negativgutachten) sowie Auflagen der Stadt oder der zuständigen Behörde vorzulegen. Sollte ein Ausführen in der Gruppe nicht möglich sein, so ist nach individueller Absprache gegebenenfalls ein Einzelwalk möglich. Der Hundehalter nimmt zur Kenntnis, dass durch den Einzelwalk gegebenenfalls höhere Kosten anfallen können. Diese sind der dem Vertrag beigefügten Preisliste zu entnehmen.


2.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit ist dem Vertrag zu entnehmen und beträgt im Regelfall 3 oder 6 Monate. Eine Verlängerung erfolgt automatisch, um jeweils einen Monat.


2.3 Beendigung des Vertragsverhältnisses

2.3.1 Kündigung der Betreuung

Entscheidet sich der Hundehalter das Betreuungsangebot von Nadjas Pfotentreff nicht mehr in Anspruch zu nehmen, muss eine schriftliche Kündigung 2 Wochen vor der Beendigung eingereicht werden. Entscheidet sich der Hundehalter für eine Verringerung der Anzahl der zu betreuende Tage, muss dies ebenfalls 2 Wochen vor dem in Kraft tretenden Zeitpunkt schriftlich mitgeteilt werden.


2.3.2 Außerordentliche Kündigung

Nadjas Pfotentreff behält sich vor, bei unüberwindbaren Problemen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Hundehalter oder in Zusammenarbeit mit dem / den zu betreuenden Hund(en) eine fristlose Kündigung auszusprechen. 


2.3.3 Beendigung durch Todesfall

Das Vertragsverhältnis erlischt automatisch im

(i) Todesfalls des Hundehalters. Eine Übertragung auf eine weitere Person bedarf des Abschlusses eines neuen Vertrages

(ii) Todesfalls des Hundes. Eine Übertragung auf einen neuen Hund bedarf des Abschlusses eines neuen Vertrages


2.4 Pflichten des Hundehalters

2.4.1

Der / die zu betreuende / betreuenden Hund(e) muss / müssen gemäß den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft, frei von ansteckenden Krankheiten, sowie ungezieferfrei sein. Darüber hinaus muss der Hundehalter Nadjas Pfotentreff informieren, sobald eine Krankheit des Tieres vorliegt. Nadjas Pfotentreff weist auch auf einen ausreichenden Floh- und Zeckenprophylaxe hin. Informationen über vorherige Krankheiten, Futtermittelunverträglichkeiten und besonderen Verhaltensmerkmalen sind vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.


2.4.2

Der Hundehalter versichert, dass sein(e) Hund(e) steuerlich angemeldet und gechipt ist / sind. Sollte der / die Hund(e) nicht gechipt sein, so ist die von der Stadt / Behörde ausgestellte Steuermarke am Halsband oder Geschirr der / des Hunde(s) anzubringen.


2.5 Pflichten von Nadjas Pfotentreff

2.5.1

Nadjas Pfotentreff versichert eine art- und verhaltensgerechte Betreuung mit der versprochenen Auslastung und Beschäftigung der / des Hunde(s), sowie die Beachtung des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen.


2.5.2

Der Hundehalter wird von Nadjas Pfotentreff über das Preis- / Leistungsangebot informiert, welches bei dem Erstgespräch in mündlicher Form stattfindet.


2.5.3

Nadjas Pfotentreff verpflichtet sich anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen. Der Hundehalter ist verpflichtet persönliche Unterlagen und Wertsachen, wie Schmuck oder Bargeld verschlossen und unzugänglich aufzubewahren.


2.6 Tierärztliche Versorgung

Ergibt sich während der Betreuung eine notwendige tierärztliche Behandlung, erklärt sich der Hundehalter hiermit einverstanden, dass in dringenden Fällen und zum Wohle seines Tieres die Versorgung von einem Tierarzt in unmittelbarer Nähe übernommen wird. In dringenden Fällen findet eine Kontaktaufnahme mit dem Hundehalter gegebenenfalls erst nach der Erstversorgung durch den Tierarzt statt. Mit Unterzeichnung des Vertrages stimmt der Hundehalter diesem Passus zu. Erfolgt eine tierärztliche Behandlung, trägt der Hundehalter die Behandlungskosten vollumfänglich. In nicht dringenden Fällen informiert Nadjas Pfotentreff den Hundehalter über etwaige Vorfälle, so dass der Besuch eines Tierarztes dem Hundehalter obliegt.


2.7 Abgabe sowie Abholung des zu betreuenden Hundes

Erfolgt die Abgabe in der Georgenstraße 2, 64354 Reinheim wird der Hundehalter gebeten, nicht vor dem Hauseingang mit dem zu betreuenden Hund zu warten, sondern im Auto, um die Ruhe der Nachbarn durch Bellen oder Winseln nicht zu stören.

Der Hundehalter, sowie Nadjas Pfotentreff sind pünktlich zu den vereinbarten Zeiten an dem vereinbarten Ort. Ist dies nicht möglich muss der Hundehalter oder Nadjas Pfotentreff direkt und so früh wie möglich darüber informieren. Erfolgt keine Information von Seiten des Hundehalters wird die Wartezeit mit 10,00 Euro zusätzlich berechnet. Die maximale Wartezeit beträgt eine halbe Stunde.


2.8 Schutzmaßnahmen

Nadjas Pfotentreff obliegt die Entscheidung, ob ein Walk nur mit Maulkorb oder gar im Einzelwalk möglich ist. Dies wird im Erstgespräch mit dem Halter abgesprochen.


2.8.1

Hundehalter eines unverträglichen Hundes und / oder Hunden, welche(r) zu fressen von Unrat neigen und so ihre Gesundheit gefährden, sind verpflichtet einen gutsitzenden Maulkorb zu stellen. Kann dies nicht erfolgen, so stellt Nadjas Pfotentreff einen Maulkorb.


2.8.2

Nadjas Pfotentreff behält sich das Recht vor während des Walks, notfalls Maulkörbe auch ohne Absprache mit dem Hundehalter einzusetzen, um Gefahren für andere Hunde, Personen oder durch anderweitige Gefahrenquellen (Giftköder, Unratfressen usw.) zu unterbinden.


2.8.3

Nadja Pfotentreff verpflichtet sich bei Auftreten von Problemen, welche einen Maulkorb notwendig gemacht haben, den Hundehalter so bald wie möglich darüber zu informieren.


3. Krankheit und Urlaub

3.1 Aussetzen der Betreuung

Sollte der Hundehalter eine Betreuung, z.B. zwecks Urlaub, aussetzen wollen, so ist dies Nadjas Pfotentreff 4 Wochen vorher mitzuteilen. Die Nichtinanspruchnahme in diesem Zeitraum wird auf den nächsten Monat angerechnet.


3.2 Kurzfristiger Ausfall des Hundes

Es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift bei Ausfall oder Einbehaltung der / des zu betreuende(n) Hunde(s)  im vereinbarten Betreuungszeitraum, es sei denn der Ausfall wurde vorher gemäß 3.1 vereinbart. Die vereinbarte Vergütung für den Betreuungszeitraum ist in diesem Fall in voller Höhe zu zahlen. Dies wird nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung durch Nadjas Pfotentreff entkräftet.


3.3 Schließzeiten von Nadjas Pfotentreff

Die Schließzeiten von Nadjas Pfotentreff betragen höchstens 8 Wochen im Jahr und sind mindestens 4 Wochen im Voraus dem Hundehalter mitzuteilen. Bereits geleistete Zahlungen für den Betreuungszeitraum werden im Folgemonat angerechnet.

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Dogwalking statt. Eine Anrechung bereits geleisteter Zahlungen im Folgemonat sind für gesetzliche Feiertage ausdrücklich ausgeschlossen.


3.4 Ausfall durch Krankheit

Sollte Nadjas Pfotentreff im vereinbarten Betreuungszeitraum die angebotene Leistung nicht erbringen können, z.B. wegen Krankheit, so werden die bereits geleisteten Zahlungen auf den Folgemonat angerechnet.


4. Vergütung

4.1 Preisbindung

Die Preise sind der Preisliste, welche dem Vertrag beiliegt, zu entnehmen.


4.2 Preisanpassungen

Preisanpassungen sind dem Hundehalter durch Aushändigen einer neuen Preisliste mindestens 4 Wochen im Voraus mitzuteilen. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm ein Sonderkündigungsrecht auf Grund der Preisanpassung zusteht. Die Sonderkündigung muss bei Nadjas Pfotentreff vorliegen, bevor die Preisanpassung wirksam wird. Wird keine Sonderkündigung ausgesprochen, gilt die Preisanpassung durch den Hundehalter als angenommen.


4.3 Vorzeitige Beendigung der Betreuung durch den Hundehalter

Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Betreuung von Seiten des Hundehalters ist dieser verpflichtet die vereinbarte Vergütung für den vereinbarten Betreuungszeitraum in voller Höhe zu zahlen. Dies wird nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung von Seiten Nadjas Pfotentreff entkräftet.

Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse für den jeweiligen Monat zum 1. des Monats.


5. Haftung

Der Hundehalter versichert, dass für seine(n) Hund(e) eine Hundehaftpflichtversicherung besteht. Während des Betreuungszeitraums haftet der Hundehalter weiterhin als Tierhalter gemäß § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) verschuldensunabhängig für Schäden, die der Hund oder die Hunde an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder der Hundebetreuung verursacht. Der Hundehalter stellt bereits jetzt Nadjas Pfotentreff von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. Nadjas Pfotentreff übernimmt keinerlei Haftung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den / die jeweilig(en) betreuten Hund(e) verursacht werden. Für Schäden, die der / die zu betreuende(n) Hund(e) in der Betreuungszeit erleiden kann / können, ist die Haftung von Nadjas Pfotentreff auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; dies gilt auch für etwaiges Entlaufen. Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während der Betreuung gedeckt werden.


6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.